Baugutachter Freiburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Frank Gatti Freiburg
Dipl.-Ing. (FH)

Frank Gatti

Bausachverständiger und Baugutachter

Lindenbergstraße 12
79199 Kirchzarten
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom -Ingenieur (FH) Baubetrieb
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Dekra zertifizierter Sachverständiger Bauschadenbewertung 

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Freiburg steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Frank Gatti als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Frank Gatti kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Freiburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Freiburg kommen bzw. sich nicht in Freiburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Freiburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

 

Die Stadt Freiburg im Breisgau liegt in Baden-Württemberg und beheimatet ca. 230.940 Menschen.

Historische Sehenswürdigkeiten in Freiburg im Breisgau: Alte Wache Freiburg, Erzbischöfliches Ordinariat, Martinstor, Colombischlössle, Altes Rathaus, Schlossbergturm, Freiburger Münster, Augustinermuseum, Freiburger Bächle, Schwabentor und Münsterplatz

Kulturelles Leben:

  • Im April findet jährlich der Freiburg-Marathon
  • Im Frühjahr bzw. Sommer findet das Entenrennen
  • Im Sommer findet das Open-Air-Kino im Innenhof des Ursulinenklosters.
  • Im Juli findet das dreiwöchige Zelt-Musik-Festival statt.

Freiburg im Breisgau ist in 28 Stadtteile gegliedert: Altstadt, Neuburg, Herdern, Zähringen, Brühl, Hochdorf, Waldsee, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Oberau, Wiehre, Günterstal, Stühlinger, Mooswald, Betzenhausen, Landwasser, Lehen, Waltershofen, Mundenhof, Haslach, St. Georgen, Opfingen, Tiengen, Munzingen, Weingarten, Riesefeld und Vauban

In der Nähe von Freiburg im Breisgau befinden sich die Städte: Waldkirch (ca. 16km), Emmendingen (ca. 17km), Bad Krozingen (ca. 20km), Staufen im Breisgau (ca. 20km), Breisach am Rhein (ca. 25km), Herbolzheim (ca. 30km) Kenzingen (ca. 30km), Elzach (ca. 30km), Todtnau (ca. 30km), Haslach im Kinzigtal (ca. 45km) und Furtwangen im Schwarzwald (ca. 44km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg

Bauamt:
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Amtsgericht Freiburg im Breisgau:
Holzmarkt 2
79098 Freiburg

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